Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, kann eine drei monatige Ausschlussfrist vereinbart werden. In dem entschiedenen Fall, verklagte ein Arbeitgeber, ein Autohausbetreiber, seinen Arbeitnehmer auf Schadensersatz. Hintergrund war, dass der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer im Verkauf angewiesen hatte, keine Fahrzeuge herauszugeben, die nicht vollständig bezahlt sind oder die Finanzierung gesichert ist. Ein Verkäufer gab ein Fahrzeug, welches nicht vollständig bezahlt war, auf Drängen eines Kunden trotzdem raus. Der Kunde verschwand mit dem Fahrzeug nach Italien und konnte nicht mehr aufgefunden werden. Dem Arbeitgeber entstand ein Schaden von fast 30.000 ?.