Aufgrund besonderer Staatsnähe kann das unter Umständen für Beamte jedoch anders aussehen.
Das Streikverbot für Beamte stellt einen eigenständigen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums dar.
Das Streikverbot für Beamtinnen und Beamte ist in Deutschland mit dem Grundsatz der Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes im Einklang und ist insbesondere mit den Gewährleistungen der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar.