Ein Arbeitgeber verhält sich schadensersatzpflichtig, wenn er dem Wunsch nach der möglichen Aufstockung auf eine Vollzeitstelle nicht nachkommt.
Eine Gewerkschaft haftet für fehlerhafte Rechtsberatung und Prozessvertretung wie ein Rechtsanwalt.
Wiederholte Unhöflichkeiten des Vorgesetzten sind für sich gesehen noch kein Mobbing.
Zwar kann ein Aufhebungsvertrag angefochten werden, wenn der Arbeitnehmer beim Abschluss bedroht worden ist, allerdings muss er hierfür konkrete Tatsachen vorbringen.
Eine Rechtsschutzversicherung muss bereits dann Anwaltskosten übernehmen, wenn der Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag vorlegt, aber noch nicht gekündigt hat.
Durch Betriebsvereinbarungen kann ein Arbeitgeber berechtigt werden, verdachtsunabhängige Suchtmittelkontrollen unter der Belegschaft durchführen zu lassen.
Ein Familienvater muss sich auch dann nicht an einen mehrere hundert Kilometer entfernten Arbeitsplatz versetzen lassen, wenn im Arbeitsvertrag eine Versetzungsklausel enthalten ist.
Die Provision für eine Personalvermittlung wird auch dann fällig, wenn aus Sicht des Arbeitgebers die Vermittlung gescheitert ist.
Der Werkstudentenstatus ist kein Eignungsmerkmal und daher auch kein Grund für die Kündigung oder Befristung eines Arbeitsvertrags.
Erlaubt ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern das private Telefonieren am Arbeitsplatz, muss er bei exzessivem Telefonieren einen Mitarbeiter vor der Kündigung abmahnen.