Rechtsanwalt & Fachanwalt für Arbeitsrecht
Ein Autofahrer verhält sich nicht grob fahrlässig, wenn er unter normalen Verkehrsverhältnissen sein Autoradio bedient und wegen dieser Ablenkung einen Unfall verursacht. Vor dem Oberlandesgericht Nürnberg wird die Versicherung nur dann von ihrer Leistungspflicht befreit, wenn sie zusätzliche Umstände nachweisen kann, die auf eine erhöhte Sorgfaltspflichtverletzung schließen lassen. Den Richtern genügte es nicht, dass der Fahrer lediglich kurz sein Radio bedient und dabei auf eine Verkehrsinsel am Eingang einer Ortschaft aufgefahren ist, nachdem er die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h eingehalten hatte.